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Sie haben erfolgreich ein Mahnverfahren gegen einen Ihrer Schuldner betrieben und möchten nun die Zwangsvollstreckung einleiten? Oder sind Sie nach dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens im Besitz eines Urteils, mit dem der Schuldner zur Zahlung verurteilt wurde und wollen nun endlich Geld sehen? Vielleicht liegt auch der erste erfolglose Vollstreckungsversuch länger zurück und Sie wissen, dass der Schuldner nun wieder zu Geld gekommen ist?
Ich betreibe für Sie die Vollstreckung Ihrer Titel. Dabei bleibe ich immer "am Ball" und schöpfe alle Möglichkeiten aus, um zu einer erfolgreichen Vollstreckung zu gelangen.
Manchmal ist aber bereits Ihr Provisionsanspruch strittig. Haben Sie sich etwa - gerichtlich oder außergerichtlich - mit dem Vorwurf Ihres Kunden auseinanderzusetzen, für die erfolgreiche Vermittlung nicht verdienstlich tätig geworden zu sein?
Als Anwalt mit zusätzlicher Maklerausbildung (und -berufserfahrung) vertrete ich nur auf Maklerseite und kenne die Probleme, denen Sie in Ihrem Berufszweig ausgesetzt sind nur zu gut aus eigener Anschauung. Ich kann daher auch sehr gut die Erfolgsaussichten eines drohenden, beabsichtigten oder bereits laufenden Provisionsprozesses abschätzen und werde Sie in einem laufenden Prozess mit meinem fachlichen Know-How tatkräftig unterstützen.
Verteidiger in Strafsachen
behördlich geprüfter Immobilienverwalter und Immobilienmakler
zertifizierter Immobiliensachverständiger